Kein Widerrufsrecht bei Gold & Silberprodukten
Nach BGB § 312d Absatz 4 Nr. 6 besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist auftreten können. Das Rückgaberecht der Ware beschränkt sich auf die unter Punkt 7 ("Gewährleistung") dargelegten Punkte.
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